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Alexandertechnik
– Anerkennung als eigenständige Methode!
Kein Ausbildungsvorbehalt gegenüber
der Alexandertechnik
nach dem Ausbildungsvorbehaltsgesetz BGBl. Nr. 378/1996
Alexandertechnik wurde von der Abteilung Sanitäts- und Veterinärrecht,
Land OÖ als eigenständiges Unterrichtskonzept anerkannt. Die
Ausübung der Alexandertechnik steht nicht im Konflikt mit den Ausbildungsvorbehaltsgesetzen
für Gesundheitsberufe. Das heißt, es wurde bestätigt,
dass sich Alexandertechnik wesentlich von therapeutisch ausgerichteten
Ansätzen der im Ausbildungsvorbehaltsgesetz angeführten Gesundheitsberufe
unterscheidet.
Diese Anerkennung als eigenständiger Ansatz hat zur Konsequenz, dass
man/frau keine einschlägige Gesundheitsprofession wie bspw. Physiotherapie
ausüben muss, um als AlexanderlehrerIn zu unterrichten.
Details der Stellungnahme (Oktober 2004)
"Die Alexandertechnik ist ein Unterrichtskonzept, das auf die Ökonomisierung
und effiziente Gestaltung von Bewegungsabläufen abzielt. Sie bedient
sich der Methode der Sensibilisierung und Wahrnehmung von persönlichen
Bewegungsmustern, Erkennen von unphysiologischen Mustern und Korrektur
derselben im Sinne einer Selbststeuerung.
In einem kinestätischen Selbstwahrnehmungsprozess werden Bewegungs-muster
bewusst reflektiert und ein mentaler Umlernprozess eingeleitet. Ziel ist
ein besserer Umgang mit dem Körper sowohl bei den täglichen
Bewegungsabläufen als auch im Berufsleben.
Diese Ökonomisierung der Bewegungsabläufe geht mit einer Verbesserung
des Körpergebrauchs einher.
Die Alexandertechnik versteht sich nicht als Therapie, ist keine besondere
Behandlungsform für spezifische Krankheiten und auch keine Massage
oder sonstige Manipulation mit den Händen. Sie unterscheidet sich
damit wesentlich von den therapeutisch ausgerichteten Ansätzen der
im Ausbildungsvorbehaltsgesetz angeführten Gesundheitsberufen."

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